Am 9. Februar stimmen wir im Aargau über 3 wichtige Vorlagen ab: zwei nationale und eine kantonale. Die JUSO Aargau hat dazu folgende Parolen gefasst:
- JA zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm
Mit einer Menschenkette sind wir letzten Samstag gemeinsam für den Schutz eingestanden. Für den Schutz vor Hass und Diskriminierung. Alle zusammen setzten gemeinsam ein buntes Zeichen und die JUSO Aargau ist überzeugt, dass das die Schweizer Stimmbevölkerung ebenso tun soll, indem der Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm zugestimmt wird. Jede*r hat das Recht auf ein Leben ohne Hetze und Gewalt und genau dafür brauchen wir in der Schweiz den Diskriminierungsschutz. Die Anti-Rassismus-Strafnorm gibt es bereits seit 25 Jahren und sie schützt bisher öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze aufgrund der Ethnie, Religion und Rasse. Wer heute also öffentlich zu Hass gegen Menschen einer bestimmten Religion oder Hautfarbe aufruft, kann strafrechtlich verfolgt werden. In der Erweiterung dieses Diskriminierungsschutzes geht es darum, in diese Strafnorm auch die sexuelle Orientierung aufzunehmen. Das heisst konkret, dass dann Menschen strafrechtlich verfolgt werden können, die öffentlich zu Hass gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle aufrufen. Hass ist keine Meinung. Für solidarisches Gemeinsam sagen wir: JA zum Schutz!
- JA zu mehr bezahlbaren Wohnungen
Das Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen, genauso wie Luft zum Atmen oder Nahrung. Laut der Raiffeisenbank liegen die Mieten in der Schweiz 40% zu hoch. Nur rund 4% der Wohnungen sind gemeinnützig. Die Initiative für mehr bezahlbare Wohnungen fordert unter anderem, dass dieser Anteil auf 10% bei neu gebauten Wohnungen ansteigt. Auch will die Initiative, dass der Bund zukünftig Erneuerungen nur noch unterstützt, wenn die bisherigen Mieter*innen zu einem ähnlichen Mietpreis in der Wohnung bleiben können. In der Bundesverfassung steht, dass Bund und Kantone sich dafür einsetzen sollen, dass «Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können». Das ist in der heutigen Situation nicht gegeben und die Initiative für mehr bezahlbare Wohnungen macht einen entscheidenden Schritt, die Bundesverfassung umzusetzen. Wir als JUSO Aargau unterstützen diesen Schritt und sagen: JA zu mehr bezahlbaren Wohnungen!
- NEIN zur Änderung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts
Der Grosse Rat beschloss im Mai 2019, das Kantonsbürgergesetz des Kantons Aargau zu verschärfen. Die SP, Grünen und EVP haben das Behördenreferendum ergriffen, weshalb das Aargauer Stimmvolk nun über diese Vorlage abstimmen kann. Die Änderung hat konkret zur Folge, dass Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen waren, neu 10 Jahre, statt 3, warten müssten, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können.Den Menschen würden also 10 Jahre lang ihre demokratischen Rechte verweigert aufgrund der Tatsache, dass sie einmal auf die Hilfe des Staates angewiesen waren. Menschen, welche nie Sozialhilfe bezogen haben, müssen aktuell 3 Jahre auf ihre Einbürgerung warten, dieselbe Frist wie vom Bund für alle Menschen vorgesehen ist. Zusätzlich wird beim Einbürgerungsgesuch neu eine absolvierte Prüfung zu staatsbürgerlichen Kenntnissen vorausgesetzt. Diese massive Einschränkung der Rechte hält die JUSO Aargau für unzumutbar und sagt klar: NEIN zum neuen Einbürgerungsgesetz! 10 Jahre sind zu viel!
Die Bilder wurden gemacht von Johannes Hofmann.