Am 27. Juni wurde unser Projekt zum Thema Antiableismus lanciert.
Das Projekt startet mit einer internen Phase, in der verschiedene Bildungsveranstaltungen durchgeführt, Materialien erstellt und parlamentarische Vorstösse ausgearbeitet werden.
Ab Dezember geht das Projekt in die Öffentlichkeit. Dann werden zu den Unterthemen Sensibilisierung, Bildung und Arbeit passende Aktionen, Events und Medienarbeit umgesetzt.
Ableismus im Aargau und überall - und wie wir ihn sprengen können
Die Schweiz und somit auch der Kanton Aargau haben sich mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die Diskriminierung behinderter Menschen[1] zu beenden und ihre gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen. Doch dies wird nicht umgesetzt. In vielen Bereichen, wie zum Beispiel der Bildung, kommt es im Aargau zu Angriffen auf die Rechte behinderter Menschen.[2] Deshalb ist es umso wichtiger, dass die JUSO Aargau für die Rechte behinderter Menschen und konsequent gegen Ableismus kämpft.
Ableismus beschreibt die systematische Diskriminierung und Unterdrückung behinderter Menschen. Der Begriff stammt aus dem Englischen „to be able“ (=“fähig sein“). Denn in unserer heutigen Welt existieren Fähigkeitsnormen, die festlegen, welche Fähigkeiten ein Mensch besitzen sollte. Menschen, welche diese Fährigkeitsnormen erfüllen und Leistungen erbringen können, gelten im heutigen System als „wertvoller“ als behinderte Menschen, die dies nicht können. Diese Fähigkeitsnormen sind sehr stark kapitalistisch geprägt – Ableismus kann also nur überwunden werden, wenn gleichzeitig auch der Kapitalismus überwunden wird.
Das vorliegende Positionspapier setzt den Fokus auf die Hauptthemen der JUSO Aargau im Rahmen des Projekts zum Thema Anti-Ableismus und vertieft diese in je einem Kapitel. Diese sind Aufklärung/Sensibilisierung, Bildung und Arbeit. Aufgrund der Länge der Kapitel ist es unvermeidlich, dass es in diesem Papier zu einer Homogenisierung behinderter Menschen kommt. Die nachfolgenden Forderungen sind kurz- bis mittelfristige Forderungen. Die Umsetzung dieser Forderungen verbessert das Leben behinderter Menschen im Kanton Aargau – der Ableismus wird mit ihnen allerdings nicht überwunden. Eine längere grundlegende Analyse und Vertiefung in andere Unterthemen finden sich im Positionspapier „Systemwechsel statt Inklusionsversprechen: Organisiert den anti-ableistischen Widerstand!“ der JUSO Schweiz Dieses Papier versteht sich nicht als Ersatz, sondern vielmehr als Ergänzung zu den Positionen der JUSO Schweiz.
Aufklärung/Sensibilisierung
Behinderte Menschen werden heute ab dem Kindesalter in nahezu allen Lebensbereichen von nicht-behinderten Menschen separiert. Dies führt dazu, dass nicht-behinderte Menschen im Alltag oftmals wenig Kontakt mit behinderten Menschen haben.
Gleichzeitig sind behinderte Menschen in Kultur und Medien unterrepräsentiert. Und wenn sie vorkommen, dann werden sie oftmals von nicht-behinderten Menschen dargestellt, was Vorurteile und Stereotypen reproduziert. Auch im Bildungsbereich – sei es in der obligatorischen Schule oder in der weiterführenden (Aus)bildung – wird das Thema Behinderung selten aufgegriffen. Und wenn doch zum Thema Behinderung gelehrt wird, dann wurden diese Unterrichtsinhalte nur selten von behinderten Menschen entwickelt. Somit spiegeln sie oft die vorurteilsbehaftete Vorstellung von nicht-behinderten Menschen über die Lebensrealität von behinderten Menschen wider – auch wenn diese nicht der Lebensrealität von behinderten Menschen entspricht. Die Folgen davon spüren behinderte Menschen an vielen Orten; beispielsweise im Gesundheitswesen durch falsche Diagnostik sowie unzureichendem Zugang zu Behandlungen[3], als Mikroagressionen[4] oder in Form von Ablesplaining[5].
Wir fordern folgende Massnahmen für eine bessere Sensibilisierung:
- Repräsentation der Lebensrealitäten behinderter Menschen in den Medien
- Infoanlässe / Weiterbildungen, insbesondere für Arbeiter*innen im Care-Bereich
- Lehrplananpassung und Sensibilisierung in den Schulen sowie Schulungen für Lehrpersonal
Eine logische Folge der fehlenden Sensibilisierung/Aufklärung ist, dass Missständen, denen behinderte Menschen täglich ausgeliefert sind, nur wenig oder sogar gar keine Beachtung geschenkt wird. Viele dieser Missstände können allerdings nicht vom Kanton Aargau alleine gelöst werden, beispielsweise weil gesetzliche Regelungen dazu auf nationaler Ebene existieren. Dennoch können wir Aufklärung dazu betreiben und (wo möglich) den Kanton Aargau auffordern, wenigstens kleine Verbesserungen umzusetzen und sich auf nationaler sowie interkantonaler Ebene für diese Anliegen einzusetzen.
Wir informieren über folgenden Missstände:
- Die Grundrechtsverletzungen in der umfassenden Beistandschaft und die Tatsache, dass die umfassende Beistandschaft abgeschafft gehört. [6]
- Die strukturellen Probleme der „Fürsorgerischen Unterbringung“ (FU) und der Zwangsmassnahmen in Psychiatrien [7], insbesondere angesichts der Tatsache, dass diese auch im Aargau teilweise tödlich enden.[8]
- Den mangelhaften Zugang zum Gesundheitssystem für behinderte Menschen, sei es durch den Mangel an medizinischen Fachpersonen (beispielsweise Hausärzt*innen oder Psychotherapeut*innen), aus finanziellen Gründen oder Barrieren im Gesundheitswesen.
- Die Probleme bei der IV, dazu gehören
- Die Bürokratie, denen Gesuchsteller*innen ausgesetzt sind
- Die langen Wartezeiten bei der Rentenprüfung
- Willkürliche und diskriminierende Entscheide
- Den ungenügenden Zugang zu Assistenzleistungen
- Missstände bei weiteren sozialstaatlichen Institutionen
Bildung:
Durch den Ausschluss aus der Regelschule werden behinderte Kinder und Jugendliche sozial von der restlichen Altersgruppe isoliert und die Chancen auf eine gute Ausbildung oder erfüllende Berufe werden zerstört. Diese Separierung erschwert die soziale Einbindung behinderter Menschen und festigt ableistische Normen und Vorurteile. So ist auch die Behauptung falsch, behinderte Menschen seien in Sonderklassen oder Sonderschulen besser aufgehoben, um bedürfnisorientierter gefördert zu werden. Die Befürworter*innen von Sonderschulen ignorieren dabei, dass der Regelschule die Ressourcen fehlen, um den Unterricht und sonstige Strukturen auf die Bedürfnisse aller Schüler*innen anzupassen. Somit werden in der integrativen Schule heute behinderte Kinder in einem System unterrichtet, das primär an den Bedürfnissen des (heutigen) Wirtschaftssystems ausgerichtet ist und strukturell behinderten Schüler*innen noch viel weniger gerecht wird als den anderen Schüler*innen. In inklusiven Schulen machen behinderte Schüler*innen mehr Lernfortschritte als in Sonderschulen, der Lernfortschritt nicht-behinderter Schüler*innen ist jedoch nicht schlechter.[9] Und wenn behinderte Schüler*innen die Regelschule besuchen, dann kommt es oft zu Mobbing. In der PISA-Befragung 2022 gaben 19% der befragten Schweizer Schüler*innen an, mehrmals monatlich gemobbt zu werden. Dies wirkt sich oft negativ auf die Gesundheit aus.[10] Und da behinderte Schüler*innen gefährdeter für Mobbing sind, ist die Zahl bei ihnen höchstwahrscheinlich noch höher. Gemäss einer österreichischen Studie berichten 14.4% der nicht-behinderten Kinder über Mobbingerfahrungen. Mit 23.4% ist diese Zahl bei behinderten Schüler*innen (an Regelschulen) deutlich höher.[11]
Das Aargauer Regelschulsystem ist dabei noch unzugänglicher als im nationalen Schnitt. Während 2023 1.8% aller Schüler*innen schweizweit eine Sonderschule besuchten, lag dieser Wert im Kanton Aargau bei 2.6%[12]. Dabei sind nur Schüler*innen gerechnet, die eine externe Sonderschule besuchen und nicht jene, die eine Sonderklasse in einer Regelschule besuchen. Dies legt nahe, dass im Aargau viele Schüler*innen eine Sonderschule besuchen, die in anderen Kantonen in einer Regelschule unterrichtet würden. Gleichzeitig gibt es Kinder, die im heutigen Aargauer Schulsystem einen Platz in einer Sonderschule bräuchten, diesen aber nicht kriegen. Die Zahl der betroffenen Kinder steigt rapide an: Während 2021 noch 111 Schüler*innen im Aargau ohne „angemessenen Bildungsplatz“ waren[13], warteten 2024 bereits 250 Kinder auf einen Sonderschulplatz.[14] Ein Ausbau der Sonderschulen kann eine kurzfristige Entlastung im Sinne aller Beteiligter sein – es ist allerdings weder eine Lösung noch eine wirkliche Verbesserung.
Die bisherigen Aargauer Ansätze für eine integrative Schule fördern zwar ein gewisses Mass an Integration, sind aber alles andere als inklusiv. Mit Instrumenten wie der Lehrplananpassung oder dem Nachteilsausgleich gibt es zwar gewisse Anpassungen für behinderte Schüler*innen[15], diese sind jedoch in der Praxis oftmals schwierig zu beantragen und der Zugang zu Informationen dazu ist ungenügend. Gleichzeitig ist ihre Wirkung nur sehr begrenzt: Diese Instrumente versuchen strukturelle Probleme – wie Leistungsdruck oder andere Barrieren – auf einer individuellen Ebene zu lösen, statt sie für alle zu beseitigen. Doch selbst auf der individuellen Ebene ist der Nachteilsausgleich oft nicht zielführend, denn die Formen, die er annimmt (z.B. pauschal 25% mehr Zeit an Prüfungen) oftmals nicht den Bedürfnissen der Schüler*innen entsprechen.
Forderungen:
- Es braucht Präventionsmassnahmen sowie Sensibilisierung des Schulpersonals beim Thema Mobbing von (behinderten) Schüler*innen
- Schnellstmöglich muss Schüler*innen, für die die Regelschule unzugänglich ist, ein Platz an einer Sonderschule zugesichert werden. Dies darf allerdings nicht mit einem Ausbau der Sonderschulplätze einhergehen, sondern damit, dass Sonderschüler*innen in eine Regelschule versetzt werden, wenn dies möglich ist.
- Ebenfalls muss der Nachteilsausgleich gestärkt werden. Dies umfasst eine bessere Aufklärung dazu (sowohl gegenüber Lehrpersonen als auch gegenüber Schüler*innen und Eltern) sowie eine grössere Vielfalt an einsetzbaren Massnahmen, um den Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht zu werden.Gleichzeitig muss engmaschig überprüft werden, ob Schulen sich an die gesetzlichen Regeln halten.
- Parallel zu den kurzfristigen Forderungen müssen strukturelle Massnahmen ergriffen werden, um ein inklusives Schulsystem zu erreichen. Massnahmen, deren Umsetzung wir fordern, sind beispielsweise:
- Lehrpläne müssen sich auch an behinderten Menschen orientieren und genug Flexibilität bieten, dass die Lehrer*innen die Unterrichtsinhalte den Bedürfnissen ihrer (behinderten) Schüler*innen anpassen können.
- Das Schulpersonal muss im Umgang mit behinderten Schüler*innen geschult sein.
- Schulen brauchen genügend personelle und sonstige Ressourcen, um alle Schüler*innen gut betreuen und einen möglichst inklusiven Schulalltag gestalten zu können.
- Barrieren im Schulbetrieb müssen möglichst abgebaut werden.
- Noten und die Leistungsorientierung in den Schulen generell müssen abgeschafft werden.
- Sonderschulen und Sonderklassen müssen abgeschafft werden.
Arbeit:
Behinderte Menschen, die den Leistungsnormen nicht entsprechen können, haben oft keine Chance auf eine Arbeitsstelle auf dem 1. (=“regulären“) Arbeitsmarkt. Deshalb wurde der sogenannte „2. Arbeitsmarkt“ geschaffen, also geschützte Werkstätten und Tagesstätten. Im Kanton Aargau bieten aktuell verschiedene Institutionen an insgesamt 67 Standorten Arbeitsplätze auf dem 2. Arbeitsmarkt an.[16] Gemäss einer Umfrage von Ende 2018 liegt der tiefste Stundenlohn auf dem 2. Arbeitsmarkt in über der Hälfte der befragten Betriebe bei weniger als 1.99 Franken.[17] Dies ist weit weg von einem Lohn, der zum selbstständigen und erfüllenden Leben reicht. Der tiefe Lohn wird oft damit erklärt, dass dieser nur ein “Taschengeld” oder “Zusatzeinkommen” zu einer IV-Rente und die Arbeit primär eine Tagesstruktur sei. Die Arbeit von behinderten Menschen wird also nicht als “vollwertige” Arbeit wahrgenommen, während der zweite Arbeitsmarkt oftmals zu Tiefstpreisen wichtige Arbeiten für die regionale Wirtschaft leisten. Sogar mit IV-Rente und Ergänzungsleistungen zusammen liegen die Löhne auf dem 2. Arbeitsmarkt immer noch unter Mindestlöhnen in GAVs.[18]
Die Lösung kann nicht in der Reform des 2. Arbeitsmarktes liegen, sondern in seiner Abschaffung. Einrichtungen im 2. Arbeitsmarkt vereinen oftmals Arbeits-, Betreuungs- und Wohnplätze an einem Ort. Sie schaffen sich ihre Daseinsberechtigung faktisch selbst: Durch diese Einrichtungen gibt es im kapitalistischen System keinen Grund, Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt zugänglich zu machen. Da kaum zugängliche Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt existieren, braucht es eine Alternative für behinderte Menschen. Diese Alternative bietet der 2. Arbeitsmarkt, der das Problem des unzugänglichen 1. Arbeitsmarkt zu grossen Teilen mitverursacht.
Ausserdem haben die Einrichtungen auf dem 2. Arbeitsmarkt auch kein Mandat für die Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt.[19] Deshalb ist es verständlich, dass behinderte Menschen heute auf dem 2. Arbeitsmarkt arbeiten und auf diesen angewiesen sind. Nicht sie, sondern die Struktur des Arbeitsmarktes ist das Problem. Behinderte Menschen dürfen nicht in Sonderstrukturen abgeschoben werden, sondern müssen als gleichberechtigte Arbeiter*innen behandelt werden. Dies erfordert ein grundsätzlich anderes Wirtschaftssystem, in dem Arbeit nicht nach Profit, sondern nach Bedürfnissen organisiert ist.
Forderungen:
- Kantonaler Mindestlohn von 5000 Franken für sämtliche Angestellte – egal ob auf dem 1. oder 2. Arbeitsmarkt
- Kantonale Fachstelle für Beratung von Arbeitnehmer*innen & Arbeitgeber*innen
- Beratung für bessere Zugänglichkeit
- Die Aargauer Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen muss um den Zuständigkeitsbereich Arbeit erweitert werden. Dabei sind sowohl Firmen und Institutionen auf dem 1. als auch auf dem 2. Arbeitsmarkt gemeint.
- Pflicht für Unternehmen, Barrieren an den Arbeitsplätzen abzubauen und diese zugänglicher zu gestalten.
- Zusammenführung vom 1. und 2. Arbeitsmarkt zu einer gemeinsamen und bedürfnisorientierten Arbeitswelt
Fazit:
Ableismuserfahrungen sind für behinderte Menschen Realität. Mit den Forderungen in diesem Papier können wir das Leben behinderter Menschen verbessern. Klar ist aber auch, dass Ableismus nicht überwunden werden kann, wenn nicht gleichzeitig der Kapitalismus überwunden wird. Daher braucht es starke und konsequent linke Kräfte im Kampf gegen Ableismus. Wir als JUSO Aargau verstehen uns als Teil dieses Kampfes und als Verstärkung der Stimmen von Betroffenen. Daher haben wir uns für das Projekt Anti-Ableismus entschieden und werden uns bis im Sommer 2026 intensiv mit dem Thema Ableismus, insbesondere den Unterthemen Aufklärung/Sensibilisierung, Bildung und Arbeit, beschäftigen.
In diesem Sinne:
Nichts über uns ohne uns: Lasst uns gemeinsam Ableismus sprengen – im Aargau und überall!
[1] Hinweis: In diesem Positionspapier wird von „behinderten Menschen“ geschrieben. Die JUSO Aargau bevorzugt beim Thema Behinderung die „Identity-first language“ („behinderter Mensch“) gegenüber der „Person-first language“ („Mensch mit Behinderug(en)“).
[2] https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/neue-vorstoesse-separieren-fdp-und-svp-wollen-flaechendeckend-foerderklassen-fuer-die-aargauer-volksschulen-ld.2760784
[3] https://www.amboss.com/de/wissen/bias-stereotype-und-diskriminierung-in-der-medizin
[4] Mikroaggressionen sind alltägliche Kommentare, Fragen, verbale oder nonverbale Handlungen, die überwiegend marginalisierte Gruppen treffen und negative Stereotypen verfestigen. Sie können sowohl absichtlich als auch unabsichtlich geäußert oder getätigt werden. Obwohl sie oft nicht verletzend gemeint sind, können sie dazu führen, dass sich Menschen unsicher und unwohl fühlen. Mikroaggressionen mögen im Moment klein oder unbedeutend erscheinen, aber sie summieren sich und können Menschen das Gefühl geben nicht dazuzugehören. (https://vielfalt.uni-koeln.de/antidiskriminierung/glossar-diskriminierung-rassismuskritik/mikroagressionen)
[5] Ablesplaining ist ähnlich wie mansplaining. Es beschreibt das Verhalten nicht-behinderter Menschen, die das Gefühl haben, sich besser über die Behinderungen einer Person auszukennen als die betroffene Person selber.
[6] https://juso.ch/de/positionspapiere/systemwechsel-statt-inklusionsversprechen-organisiert-den-anti-ableistischen-widerstand/
[7] https://juso.ch/de/positionspapiere/fur-respekt-und-therapieplatze-gegen-stigmatisierung-und-abbau/ (Kapitel „Auf Stigmatisierung folgt Diskriminierung“)
[8] https://www.humanrights.ch/de/beratungsstelle-freiheitsentzug/falldokumentation/theo-w/
[9] Klaus Klemm: Sonderweg Förderschulen: Hoher Einsatz, wenig Perspektiven –
Eine Studie zu den Ausgaben und zur Wirksamkeit von Förderschulen in
Deutschland, S. 7
[10] https://www.pisa-schweiz.ch/PISA2022-DieSchweizimFokus.pdf (S. 91)
[11] https://www.integration-tirol.at/gewaltpraevention/newsletter-zur-gewaltpraevention/2193468_warum-werden-behinderte-schuelerinnen-so-haeufig-gemobbt
[12] https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/bildung-warum-sind-sie-heute-hier-herr-huerzeler-lehrpersonenmangel-und-die-hohe-sonderschulquote-fordern-den-bildungsdirektor-ld.2498535
[13] https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/platznot-bei-den-schwaechsten-die-aargauer-sonderschulen-sind-voll-ld.2148752
[14] https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/bildung-die-aargauer-sonderschulen-sind-uebervoll-doch-was-ist-die-loesung-ld.2628024
[15] https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/unterricht/besondere-foerderung/kinder-und-jugendliche-mit-behinderungen?jumpto=NDI3Nzc4My8yOTc4Mjg2Yi02NmNhLTQxYTQtYjY2Ny04MWI2NDg1MDM5M2M
[16] https://meinplatz.ch/de/angebote?offerType=3&canton=ag&jobSituations=1&availability=includeBookedOffers (Stand/Abruf: 30.4.2025)
[17] https://www.marchecomplementaire.ch/wp-content/uploads/2019/10/DEUTSCH_Kurzbericht_DEFINITIV_30092019.pdf
[18] https://www.blick.ch/politik/extrem-niedrige-loehne-in-der-kritik-behinderte-arbeiten-fuer-einen-rappen-pro-stunde-id18103325.html
[19] https://www.marchecomplementaire.ch/wp-
content/uploads/2019/10/DEUTSCH_Kurzbericht_DEFINITIV_30092019.pdf