Petition: Schutzunterkünfte für Betroffene von häuslicher Gewalt gewährleisten!

In der Schweiz werden jedes Jahr rund 20’000 Fälle häuslicher Gewalt an Frauen gemeldet, wobei die Dunkelziffer aufgrund von vielen nicht gemeldeten Fällen um einiges höher ist. Schutzunterkünfte für Betroffene von häuslicher Gewalt sind deshalb notwendig, um Frauen und deren Kindern Schutz, Unterkunft, Beratung und Begleitung bei körperlicher, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt anzubieten. In den Kantonen Aargau und Solothurn übernimmt diese Aufgabe das Frauenhaus Aargau-Solothurn. Die Departemente Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Bildung, Kultur und Sport (BKS) und Gesundheit und Soziales (DGS) haben im Kanton Aargau 13 Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung gegen häusliche Gewalt an Frauen ausgearbeitet. In den Massnahmen ist unter anderem festgelegt, dass die Finanzierung nicht durch einen Sockelbeitrag erfolgt.

Die heutige Finanzierung der Leistungen des Frauenhauses Aargau-Solothurn erfolgt ausschliesslich nach dem Prinzip der Subjektfinanzierung und deckt die Kosten und den Aufwand des Frauenhauses in keiner Weise. Sie bringt ausserdem hohe bürokratische Hürden mit sich.

Aktuell müssen für jede aufgenommene Person mehrere Gesuche und Kostengutsprachen erstellt werden, bei einem längeren Aufenthalt der Person im Frauenhaus müssen weitere Gesuche an die Gemeinden gestellt werden. Nur mit einem zusätzlichen Sockelbeitrag in angemessener Höhe können diese bürokratischen Hürden gesenkt und die Schutzfunktion des Frauenhauses gewährleistet werden. Dafür muss eine genügende Anzahl an Plätzen und Ressourcen, wie Zeit, Betreuung und Beratung zugunsten der betroffenen Personen bereitgestellt werden.

Wir fordern deshalb die zuständigen Regierungsräte dazu auf, jährlich einen Sockelbeitrag in angemessener Höhe festzulegen, um die Schutzfunktion des Frauenhauses Aargau-Solothurn zu gewährleisten.

Femizid ist kein Familiendrama! - SP Schweiz (sp-ps.ch)

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