Stimmrechtsalter 16

14.05.2016

Sie müssen Entscheidungen mittragen, welche das volljährige Schweizer Stimmvolk getroffen hat – haben aber keine eigene Stimme. Sie erfahren und lernen in der obligatorischen Schulzeit die politischen Grundlagen der Schweiz – können diese aber nicht anwenden. Sie würden gerne Mitbestimmen und ihrer Meinung Gehör verschaffen – dürfen aber nicht. So geht es den heutigen Jugendlichen unter 18 Jahren.
Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten kein Interesse und kein politisches Wissen. Über sie wird gesagt, sie hätten zu wenig Lebenserfahrung und sie seien viel zu unreif. Denkt man über all diese Bedenken nach, dann scheint es, als dürfe nur Abstimmen, wer das 65. Lebensjahr absolviert hat, bis dahin ausreichend Lebenserfahrung gesammelt hat und sich über die Jahre ein umfängliches politisches Wissen angeeignet hat. Politisches Interesse ist nicht altersabhängig. Politisches Interesse hängt nicht mit einer abgeschlossenen Berufsbildung zusammen. Politisches Interesse und die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, verändern sich mit 2 Jahren Lebenserfahrung mehr oder weniger nicht signifikant.
Mit der Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre ist es möglich, das Verantwortungsbewusstsein gegenüber politischen Rechten und Pflichten zu stärken und das in der Schule erworbene Wissen kann direkt angewendet werden. So ist es möglich, die Stimmbeteiligung positiv zu beeinflussen und die direkte Demokratie zu stärken.
Wir dürfen die Jugendlichen von heute nicht weiter aussen vor lassen. Auch sie haben Wünsche, Interessen und Utopien für die Zukunft der Schweiz, für die Zukunft der Welt. Sie sind jene, die später mit den Folgen der heutigen Politik leben. Sie sind die Stimme der Jugend, die wir nicht überhören dürfen.