Medienmitteilung: Schutzunterkünfte für Betroffene von häuslicher Gewalt gewährleisten!

20'000 gemeldete Fälle von häuslicher Gewalt in der Schweiz, die Dunkelziffer ist jedoch gross. Die JUSO Aargau und Solothurn fordern gut finanzierte Unterkünfte – Jetzt!

Der Bekämpfung der geschlechtsspezifischen und der häuslichen Gewalt wird in der Schweiz politisch immer noch zu wenig Beachtung geschenkt. Seit 2018 ist in der Schweiz das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) in Kraft. Sie hat das Ziel geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt zu bekämpfen und die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Schutz und Unterstützung durchzusetzen1. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention verläuft zu langsam. Zu diesem Schluss kommen auch Expert*innengremien wie GREVIO2.

Die Unterstützungsangebote für Gewaltbetroffene sind in der Schweiz unter anderem die Frauenhäuser. In den Kantonen Aargau und Solothurn sorgt das Frauenhaus Aargau-Solothurn für Schutz, Pflege, Unterkunft, fachliche Betreuung und Nachbetreuung der Betroffenen und deren Kinder. Das Frauenhaus Aargau-Solothurn hat 15 Plätze für gewaltbetroffene Frauen mit oder ohne Kinder. Im Jahr 2021 konnten 101 Personen wegen Vollbelegung nicht aufgenommen werden, da die durchschnittliche Belegung der Betten 97% betrug. Dies widerspricht die von der Konferenz der Sozialdirektorinnen und –direktoren (SODK) empfohlenen Auslastung, welche 75% beträgt3. Dies zeigt, dass der Schutz der Gewaltbetroffenen und deren Bedürfnisse nicht ins Zentrum des Handelns gestellt werden.

Finanzierungs- und Planungssicherheit für die Frauenhäuser gewährleisten

Für die Finanzierung erhält das Frauenhaus für jede betreute Person einen Beitrag. Diese Form der Finanzierung nennt man Subjektfinanzierung. Diese deckt die Kosten und den Aufwand des Frauenhauses in keiner Weise und führt zudem zu hohen Bürokratiekosten, da für jede aufgenommene Person eine Kostengutsprache erstellt werden muss. Die SODK empfiehlt daher den Kantonen die Frauenhäuser durch einen Sockelbeitrag zu finanzieren4. Nur passiert in den Kantonen Aargau und Solothurn nichts, was den Anschein erweckt, dass diese Empfehlung durchgesetzt wird.

Damit das Frauenhaus Aargau-Solothurn seine Schutz-, Beratungs- und Betreuungsfunktion wahrnehmen kann, muss eine genügende Anzahl an Plätzen und Ressourcen, wie Zeit, Betreuung und Beratung zugunsten der betroffenen Personen bereitgestellt werden. Dies ist momentan aufgrund der geringen finanziellen Ressourcen nicht möglich. Nur mit einem zusätzlichen Sockelbeitrag in angemessener Höhe kann die Schutzfunktion des Frauenhauses gewährleistet werden.

Mit einer Petition im Kanton Aargau und einem Volksauftrag im Kanton Solothurn fordert die JUSO die zuständigen Regierungsräte zum Handeln auf, das Frauenhaus Aargau-Solothurn mit einem Sockelbeitrag zu finanzieren und somit dessen Sicherheit zu garantieren.

Medienkontakte:

Sofia Hurtado, CO-Präsidentin Juso Aargau, +41 76 202 87 03, [email protected]

Laura Ivanova, Leiterin AG Feminismus Juso Solothurn, +41 79 557 18 04, [email protected]

1Istanbul-Konvention: https://istanbulkonvention.ch/html/blog/konvention.html

2GREVIO-Bericht (2022): https://rm.coe.int/grevio-inf-2022-27-eng-final-draft-report-on-switzerland-publication/1680a8fc73

3Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) (2022): 2019.06.20_SODK_Situationsanalyse_Schutzunterkünfte_d.pdf (ch-sodk.s3.amazonaws.com)

4SODK (2022): 2021.05.28_SODK_Empfehlung_Frauenhaeuser_DE_GzA_d.pdf (ch-sodk.s3.amazonaws.com)