Petition für die Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention

Unterschriften:

133
67

Im Rahmen unseres kantonalen Projekts gegen Ableismus haben wir als JUSO Aargau am 03.12.2025 eine Petition zur Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention lanciert. Tritt auch du für Behindertenrechte ein und unterschreib unsere Petition!


Erstunterzeichner*innen:

Tatjana Binggeli, gehörlos, Inklusionsaktivistin SP AG Inklusion

Cédric Wermuth, Co-Präsidium SP Schweiz

Mia Jenni, Grossrätin SP Kanton Aargau

Lea Schmidmeister, Grossrätin SP Kanton Aargau

André Rehmann, SP Aargau

Lucia Engeli & Anja Gestmann, Co-Präsidium SP Aargau

Beat Flach, Nationalrat GLP Aargau

Irène Kälin, Nationalrätin Grüne Aargau

Christina Wehrli, Loredana Nigro, Jonas Kley, Meli Del Fabro, Elias Erne, Safira Timpanaro, Sven Greutert, Projektvorstand Antiableismus JUSO Aargau

Unterstützt von:

JUSO Aargau

Weitere Orgas gesucht, bei Interesse können Sie sich gerne bei uns (JUSO Aargau) melden


Petition zur Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention im Aargau

Die UNO-BRK und der Aargau

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist eine Konkretisierung der allgemeinen Menschenrechte bezogen auf die Situation von behinderten Menschen (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/245/de). Die Konvention fordert Selbstbestimmung sowie gleichberechtigte Teilhabe für behinderte Menschen. Am 15.05.2014 trat die UNO-BRK in der Schweiz in Kraft . Der Kanton Aargau hat jedoch bis jetzt noch kaum konkrete Massnahmen zur Umsetzung der UNO-BRK durchgesetzt.

Wir fordern deshalb vom Kanton

  • Dass er eine Aktionsgruppe von behinderten Menschen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteur*innen wie Rechtsexpert*innen, Vertreter*innen von Selbstvertretungs- wie auch Dachorganisationen, wie beispielsweise der Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen (KABO), Procap oder dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband,gründet. Diese Aktionsgruppe soll zum Ziel haben, einen Aktionsplan für Behindertenrechte zu entwerfen. Dieser darf in keinem Widerspruch zur UNO-BRK stehen.
  • Dass alle behinderten Menschen das Recht haben, sich niederschwellig zum Aktionsplan zu äussern.
  • Dass er den Aktionsplan der oben genannten Aktionsgruppe zeitnah umsetzt. Die Aktionsgruppe überwacht dabei die Umsetzung.

Einige Beispiele für die Versäumnisse des Kantons Aargaus, die der Aktionsplan beheben soll, sind:

  • Separation in der Bildung: Stell dir vor, du bist ein Kind und wirst bald eingeschult. Plötzlich erzählen dir deine Eltern, dass du nicht mit deinen Gspändli in die Schule darfst, denn du wirst eine Sonderschule besuchen müssen. Das ist für dich vollkommen unverständlich und kann sogar traumatisierend sein. Nach der Einschulung fühlst du dich einsam und schämst dich dafür, dass du anders bist.
  • Unzugänglichkeit bei Medizin und IV: Stell dir vor, du bist psychisch krank und verzweifelt auf der Suche nach einem Platz für Psychotherapie. Du findest keinen Therapieplatz, dein Zustand verschlechtert sich schnell und du musst auf einer Akutstation der Psychiatrie behandelt werden. Doch die Zustände in der einzigen Aargauer Akut-Psychiatrie sind katastrophal. Im besten Fall wirst du von einer „Ärztin“, die nie Medizin studiert hat, behandelt, im schlechtesten Fall geht es dir wie den 33 aussergewöhnlichen Todesfällen, die innerhalb von sechs Jahren in der PDAG geschehen sind.
  • Diskriminierung im Arbeitsmarkt: Stell dir vor, du bist jung und erst seit kurzem behindert. Du suchst einen Job, doch auf dem ersten Arbeitsmarkt will dich wegen deiner Behinderung niemand einstellen, also musst du auf den zweiten Arbeitsmarkt zurückgreifen. Du realisierst jedoch schnell, dass deine Arbeit dort nicht als vollwertige Arbeit wahrgenommen wird. Ausserdem verdienst du viel zu wenig, um deinen Lebensunterhalt damit bestreiten zu können.
  • Wohnen: Stell dir vor, du bist ein*e junge*r Erwachsene*r und möchtest bei deinen Eltern ausziehen. Du bist aber wegen deiner Behinderung auf Unterstützung im Alltag angewiesen. Da sich dein*e Beiständ*in nicht mit der ganzen Bürokratie des Assistenzbeitrags beschäftigen will, wirst du in ein betreutes Wohnen gedrängt. Dort bist du einem hohen Risiko, dass dir Gewalt angetan wird, ausgeliefert.
  • Unzugänglichkeit im ÖV: Stell dir vor, du sitzt im Rollstuhl und willst von Bremgarten nach Baden, doch um ins Postauto zu kommen, musst du eine super steile, ziemlich enge Rampe hinauf fahren. Rollstühle sind nicht auf solche Rampen ausgelegt, deshalb ist das ohne Hilfe unmöglich.

Und das sind nur wenige Beispiele, die aufzeigen, dass der Aargau die Behindertenrechtskonvention noch nicht umgesetzt hat. Deswegen fordern wir den Kanton dazu auf, endlich zu handeln.

Nach über 11 Jahren der Untätigkeit des Kantons muss endlich etwas unternommen werden!

Weitere Informationen: